Ranger/-in

Eine anspruchsvolle Aufgabe für Kommunikatoren 

Tätigkeitsbeschrieb

Immer mehr Menschen zieht es in die Berge, an Seen und in den Wald. Der Druck auf die Natur hat zugenommen, gleichzeitig aber hat das Verständnis für die Natur abgenommen. Es fehlt das Verständnis für ökologische Zusammenhänge und die Bedürfnisse von Tier- und Pflanzenarten. In diesem Spannungsfeld arbeiten Ranger und Rangerinnen.

Im Auftrag von privaten und öffentlichen Stellen schützen und fördern sie die Natur in einem bestimmten Gebiet vor Schäden durch menschliche Aktivitäten. Dies erreichen sie durch unterschiedliche Massnahmen:

  • Sie beteiligen sich an der Konzipierung und Realisierung von Massnahmen für eine natur- und landschaftsverträgliche Besucherlenkung.
  • Sie fördern mit einer breiten Palette an Information, Sensibilisierung und der Durchsetzung von Geboten/Verboten gebietskonformes Verhalten der Besuchenden.
  • Die Ranger/-innen kommunizieren die Besonderheiten und natürlichen Werte eines Gebietes gegenüber interessierten Kreisen, Schülern und Medien proaktiv und zielgruppenspezifisch, z.B. mit Infoständen, Exkursionen, Junior-Ranger/-innen-Programmen, Freiwilligeneinsätzen, Vorträgen und anderen geeigneten Mitteln. Sie vernetzen die Akteure des eigenen Gebietes, koordinieren und helfen bei der Lösung von Interessenkonflikten, unterstützen die nachhaltige Entwicklung des Raumes, wo sinnvoll und gefragt, auch über Kooperationen mit Tourismuskreisen.
  • Sie unterstützen nach Bedarf Aufwertungs- und Artenförderungsmassnahmen, Unterhaltsarbeiten an Infrastrukturen, sowie Zählungen und Monitoringprogramme im Gebiet, indem sie tätig sind, und speisen die Erkenntnisse in Besucherlenkungskonzepte ein.

Film über den Beruf als Ranger/-in

Arbeitgeber und Einsatzorte

Ranger/-innen können diese Tätigkeiten in folgenden Arbeitsfeldern ausüben:

  • Beauftragter einer kantonalen Amtsstelle im Bereich Natur und Landschaft, einer Gemeinde oder eines Verbands/einer Stiftung, welche Naturschutzzonen oder ökologisch wertvolle öffentliche Flächen mit hoher Besucherfrequenz besitzen und/oder betreuen.
  • Beauftragter eines Nationalparks, regionalen Naturparks oder Naturerlebnisparks.
  • Beauftragter eines Tourismusunternehmens oder einer Destination in ökologisch sensiblen Regionen mit hohem Besucherdruck.
  • Beauftragter eines Unternehmens mit Engagement für die Natur und im Besitz von Naturschutzzonen oder ökologisch wertvoller Flächen

Zulassungsbedingungen

  • Abgeschlossene Grundbildung (Besitz eines eidg. Fähigkeitsausweises, eines Diploms der höheren Berufsbildung oder eines Abschlusses auf Hochschulebene)
  • Teilnahme an einem Schnupperanlass bei einem etablierten Rangerdienst (nicht zwingend für Teilnehmer, die bereits bei einem Rangerdienst angestellt sind). Die Organisation der Schnupperanlässe obliegt dem BZW Lyss.
  • Einreichen der vollständigen Anmeldeunterlagen nach Vorgaben des BZW Lyss.
  • Zulassungsgespräch mit der Lehrgangsleitung (Dauer ca. 1 Std., Termine werden individuell vereinbart).

Die Voraussetzungen sind kumulativ zu erfüllen.

Anforderungen

  • Kenntnisse, Freude und Interesse an Natur und Umwelt
  • Freude und Interesse am Umgang mit Menschen und an Kommunikation allgemein

Studienprogramm

Der Lehrgang in deutscher Sprache startet jährlich.

  • M1: Grundlagen (7 Blockveranstaltungen)
  • M2: Umweltbildung, Tourismus, Nachhaltigkeit (6 Blockveranstaltungen)
  • M3: Aufsicht im Naturschutz (5 Blockveranstaltungen)

Ausbildungsdauer

1,5 Jahre berufsbegleitend, 37 Kurstage verteilt auf 18 Blöcke

Kontakt und weitere Informationen 

Bildungszentrum Wald Lyss
Hardernstrasse 20
3250 Lyss

ranger_at_bzwlyss.ch