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Aufgaben der Qualitätssicherungskommission Wald

Die Qualitätssicherungskommission Wald übernimmt im wesentlichen folgende Aufgaben (Aufzählung unvollständig):

  • Sie ist für die Berufsprüfungen Forstmaschinenführer, Seilkran-Einsatzleiter und Forstwart-Vorbarbeiter verantwortlich,
  • stellt in Zusammenarbeit mit den Anbietern die Durchführungsqualität der modularen Bildung in den betroffenen Bildungsgängen sicher,
  • Sie anerkennt die Anbieter von Modulen,
  • Sie erlässt Richtlinien für die Durchführung von Kompetenznachweisen,
  • überprüft stichprobenweise die Moduldurchführung sowie die Kompetenznachweise,
  • erlässt Richtlinien über die Anerkennung von früheren oder nicht formellen Lernleistungen,
  • überprüft in Zusammenarbeit mit den Anbietern periodisch die Aktualität der Module und veranlasst gegebenenfalls die Überarbeitung,
  • ist zuständig für die Harmonisierung von Baukästen und Modulen,
  • überprüft und anerkennt die eingereichten Module inhaltlich und formell
  • kann zuhanden der Eidg. Forstlichen Ausbildungskommission EFAK wesentliche Änderungen von anerkannten Lehrgängen beantragen (Aufnahme und Streichung von Pflichtmodulen).


Rechtliche Grundlage für die QSK Wald ist die Prüfungsordnung vom 22.04.2004. Die vollständige Liste der Aufgaben der QSK Wald ist im Organisationsreglement von CODOC vom 23.3.07 zu finden.

 

 

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