Nach verschiedenen Vorarbeiten hat die OdA Wald im April 2010 entschieden, die „Attestausbildung” zu entwickeln. Sie wird die Anlehre ablösen, welche noch bis 2012 absolviert werden kann.
Die Vorarbeiten umfassten ein so genanntes Tätigkeitsprofil und ein Berufsentwicklungsprofil. Das Tätigkeitsprofil legt fest, welche Kompetenzen die Lernenden während der zweijährigen Ausbildung erlangen sollen. Der Schwerpunkt soll im Bereich der Holzernte liegen. Ziel ist auch, dass die Lernenden nach der Ausbildung arbeitsmarktfähig sind. Im Berufsentwicklungsprofil werden das wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld sowie die Zukunftsperspektiven des neuen Berufs beleuchtet.
Wie für die Forstwartausbildung wird auch für die „Attestausbildung”eine Bildungsverordnung und ein Bildungsplan geschaffen. Sie legen im Detail fest, wie die Ausbildung organisiert und strukturiert wird (z.B. Art und Umfang der üK). Diese Dokumente sind derzeit (Feb. 2011) in Erarbeitung. Sie werden im April 2011 im Rahmen einer Vernehmlassung der Branche vorgelegt.
Im Juni 2011 wird die OdA Wald definitiv entscheiden, ob die neue Ausbildung umgesetzt wird. Bei einem positiven Entscheid wird die 2-jährige Grundbildung im Jahr 2013 eingeführt.
Als vorläufige Berufsbezeichnung hat die Reformkommission die Bezeichnung „Forstpraktiker EBA”gewählt.
> Interne Vernehmlassung 2-jährige berufliche Grundbildung EBA
> Pro und Kontra „Attestausbildung”
Zusammensetzung der Reformkommission (PDF 90 KB)