Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung für Forstwartin EFZ/Forstwart EFZ (KBeQ) hat die Aufgabe, den Bildungsplan nach Artikel 11 der Verordnung über die beruflich Grundbildung den wirtschaftlichen, technologischen und didaktischen Entwicklungen laufend, mindestens aber alle 5 Jahre, anzupassen. Dabei hat sie allfälligen neuen organisatorischen Aspekten der beruflichen Grundbildung Rechnung zu tragen. Diese Anpassungen bedürfen der Zustimmung der Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Kantone. Beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT beantragt die KBeQ Änderungen der genannten Verordnung.
CODOC führt das Sekretariat der KBeQ.
Umfrage zur Evaluation des Bildungsplanes Forstwart/-in, Word-Dokument (74 KB)