Ihr obliegt im Übrigen:
a) die Gesamtkoordination der Bildung in der Branche Wald;
b) die Förderung von Wissenstransfer und Fortbildung;
c) die Förderung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes;
d) die Festlegung der Vorgaben für die Qualitätssicherung;
e) die Weiterentwicklung der nationalen Bildungsstrategie Wald unter Berücksichtigung der Entwicklungen der Waldpolitik und deren Umfeld.