Die Aufsichtskommission sorgt für die einheitliche Durchsetzung der überbetrieblichen Kurse auf der Basis des Bildungsplanes. Sie erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:
- sie erarbeitet auf der Grundlage des Bildungsplanes ein Rahmenprogramm für die Kurse;
- sie erlässt Richtlinien für die Organisation und Durchführung der Kurse;
- sie erstattet Bericht zuhanden der Organisationen der Arbeitswelt Wald;
- sie überwacht die Ausbildungstätigkeit und sorgt für die Erreichung der Kursziele;
- sie überwacht, fördert und unterstützt die Weiterbildung des Instruktionspersonals.